Die SalZH verfügt über einige von der Stadt subventionierte Plätze.
Die Anforderungen dafür sind wie folgt geregelt:
- Sie wohnen in der Stadt Winterthur
- das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens der Erziehungsberechtigten, die im gleichen Haushalte leben, beträgt maximal CHF 100'000.- (ab 01.01.2020)
- Sie sind erwerbstätig während ihr Kind betreut wird
- oder Sie besuchen eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung *
- oder Sie sind erwerbslos oder empfangen Sozialhilfe und die Kinderbetreuung dient der Erhaltungs- oder Vermittlungsfähigkeit *
- oder Ihr Kind hat einen besonderen Bedarf nach früher Förderung und sozialer Integration *
- oder Sie sind als betreuende/r Erziehungsberechtigte/r sind krankgeschrieben *
* alle diese Anforderungen müssen der Kita mit einer schriftlichen Bestätigung nachgewiesen werden.